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   OVG Niedersachsen, 01.09.2015 - 2 LA 81/15   

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https://dejure.org/2015,25991
OVG Niedersachsen, 01.09.2015 - 2 LA 81/15 (https://dejure.org/2015,25991)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 01.09.2015 - 2 LA 81/15 (https://dejure.org/2015,25991)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 01. September 2015 - 2 LA 81/15 (https://dejure.org/2015,25991)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Art. 7 Abs. 4 S. 3 GG; § 40 Abs. 1 VwGO; Art. 100 Abs. 1 GG
    Zugangeröffnung zu einem Genehmigungs- und Finanzierungsverfahren der niedersächsischen Privatschulen auch für andere als nur ärztliche Heilberufe

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zugangeröffnung zu einem Genehmigungs- und Finanzierungsverfahren der niedersächsischen Privatschulen auch für andere als nur ärztliche Heilberufe

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zugangeröffnung zu einem Genehmigungs- und Finanzierungsverfahren der niedersächsischen Privatschulen auch für andere als nur ärztliche Heilberufe

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Ergänzungsschule - Zugang zum Genehmigungsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (39)

  • BVerfG, 19.09.2007 - 2 BvF 3/02

    Antragslose Teilzeitbeschäftigung von Beamten verfassungswidrig

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 01.09.2015 - 2 LA 81/15
    "Die Grenzen verfassungskonformer Auslegung ergeben sich grundsätzlich aus dem ordnungsgemäßen Gebrauch der anerkannten Auslegungsmethoden (vgl. BVerfGE 119, 247 ).

    Lassen der Wortlaut, die Entstehungsgeschichte, der Gesamtzusammenhang der einschlägigen Regelung und deren Sinn und Zweck mehrere Deutungen zu, von denen eine zu einem verfassungsmäßigen Ergebnis führt, so ist diese geboten (vgl. BVerfGE 88, 145 ; 119, 247 ).

    Das Ergebnis einer verfassungskonformen Auslegung muss demnach nicht nur vom Wortlaut des Gesetzes gedeckt sein, sondern auch die prinzipielle Zielsetzung des Gesetzgebers wahren (vgl. BVerfGE 86, 288 ; 119, 247 ).

    Das gesetzgeberische Ziel darf nicht in einem wesentlichen Punkt verfehlt oder verfälscht werden (vgl. BVerfGE 119, 247 m.w.N.).".

  • BVerfG, 30.03.1993 - 1 BvR 1045/89

    Verfassungsmäßigkeit der Vergütung des Konkursverwalters

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 01.09.2015 - 2 LA 81/15
    Eine verfassungskonforme Auslegung kann zwar ausnahmsweise auch gegen den vordergründigen, nur scheinbar eindeutigen Wortlaut des Gesetzes zulässig sein (vgl. BVerfGE 88, 145, 166 f.).

    Dann muß aber eine verdeckte Regelungslücke bestehen, die eine teleologische Reduktion in Richtung auf das eigentliche Ziel des Gesetzgebers ermöglicht (vgl. BVerfGE 35, 263, 279 f.; 88, 145, 167).

    Lassen der Wortlaut, die Entstehungsgeschichte, der Gesamtzusammenhang der einschlägigen Regelung und deren Sinn und Zweck mehrere Deutungen zu, von denen eine zu einem verfassungsmäßigen Ergebnis führt, so ist diese geboten (vgl. BVerfGE 88, 145 ; 119, 247 ).

  • BVerwG, 28.05.1997 - 6 C 1.96

    Berufsfachschule - Besondere Art der Berufsausbildungsstätte - Private

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 01.09.2015 - 2 LA 81/15
    Dem ist das Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 28. Mai 1997 (- 6 C 1.96 -, BVerwGE 105, 20 = NVwZ 1998, 60) entgegengetreten und hat ausgeführt (juris Rdnrn. 23 ff.):.

    Die damit geltend gemachten ernstlichen Zweifel würden durch den Umstand bestärkt, dass das Bundesverwaltungsgericht bereits in seinem Urteil vom 28. Mai 1997 (- 6 C 1.96 -) die Möglichkeit bejaht habe, Klage auf Feststellung zur Verpflichtung einer untergesetzlichen Norm zu erheben.

    Zu der vergleichbaren Problematik in einem der Vorgängerverfahren hat das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 28. Mai 1997 (- 6 C 1.96 -, BVerwGE 105, 20 = NVwZ 1998, 60) bereits ausgeführt:.

  • BVerwG, 09.09.1996 - 6 C 1.95

    GG - Streitgegenstand - Wert - Kosten

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 01.09.2015 - 2 LA 81/15
    Das Revisionsverfahren 6 C 1.95 endete mit übereinstimmenden Erledigungserklärungen, nachdem das Bundesverwaltungsgericht in seiner Sitzung vom 28. August 1996 folgenden Hinweis in die Niederschrift aufgenommen hatte:.

    Auf dieses Versäumnis ist er bereits im Jahre 1996 vom BVerwG in dem Verfahren 6 C 1.95 - damals hinsichtlich der Logopäden-Schulen - sowohl in der mündlichen Verhandlung vom 28. August 1996 als auch in dem Beschluss vom 9. September 1996 hingewiesen worden.

    Aus verfassungsrechtlicher Sicht spreche hierfür die Tatsache, dass sich die staatlichen Eingriffe in die Grundrechte der privaten Schulträger aus Art. 12 Abs. 1, 7 Abs. 4 GG auf dasjenige Maß beschränken müssten, das zur Erhaltung der Rechtssicherheit und eines ausreichenden Qualitätsstandards der bislang allein bundesrechtlich geregelten Physiotherapeuten- und Logopädenausbildung unerlässlich sei, wie bereits das Bundesverwaltungsgericht in seiner Sitzungsniederschrift vom 28. August 1996 in der Sache 6 C 1.95 festgehalten habe.

  • OVG Sachsen, 20.06.2013 - 2 B 317/13

    Einstweilige Anordnung, Berufsfachschule, Ausgliederung von Bildungsgängen,

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 01.09.2015 - 2 LA 81/15
    Diese Bestimmung kommt erst zum Tragen, wenn der Anwendungsbereich des Niedersächsischen Schulgesetzes überhaupt eröffnet ist; bei der Festlegung dieses Anwendungsbereiches ist das beklagte Land hingegen nicht an schulgesetzinterne Gliederungssysteme gebunden (vgl. im Übrigen auch die Erörterung bei OVG Bautzen, Beschl. v. 20.6.2013 - 2 B 317/13 -, juris, ob eine Entsprechung zu einer Schulart (in Niedersachsen: Schulform, § 5 NSchG) oder zu einem Bildungsgang maßgeblich sei).

    In demselben Maße, in dem das Land sein öffentliches Schulwesen ausbaut und differenziert, eröffnet es der privaten Initiative das Feld zur Errichtung privater Ersatzschulen, die das Land wiederum in seine Förderung einbeziehen muss (VGH Mannheim, Urt. v. 11.2.2015 - 9 S 1334/13 -, juris Rdnr. 30; ähnlich OVG Bautzen, Beschl. v. 20.6.2013 - 2 B 317/13 -, juris Rdnr. 30).

  • BVerfG, 09.03.1994 - 1 BvR 1369/90

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen eine Änderung der Privatschulförderung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 01.09.2015 - 2 LA 81/15
    Damit sind sie vorhandene öffentliche Schulen, als deren Ersatz die Schulen der Klägerin dienen können (vgl. BVerfGE 90, 128, 139).

    Nach dem Erlass der in § 4 Abs. 2 und § 9 MPhG vorausgesetzten landesgesetzlichen Vorschriften über die Voraussetzungen der Anerkennung dieser Schulen könnte aber vollends kein Zweifel mehr daran bestehen, dass solche Schulen generell - unabhängig von einer Anbindung an ein Krankenhaus - auch im Schulrecht des Landes "grundsätzlich vorgesehen" und damit als Privatschulen Ersatzschulen i.S. des Bundesverfassungsrechts (BVerfGE 90, 128, 139) sind.".

  • BVerfG, 16.12.2014 - 1 BvR 2142/11

    Unterlassen einer Richtervorlage aufgrund unvertretbarer verfassungskonformer

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 01.09.2015 - 2 LA 81/15
    Von den gleichen Grenzen zulässiger Auslegung geht auch das Bundesverfassungsgericht aus, das die maßgeblichen Grundsätze in seinem Beschluss vom 16. Dezember 2014 (- 1 BvR 2142/11 -, NVwZ 2015, 510) wie folgt zusammengestellt hat:.
  • BVerwG, 28.01.2010 - 8 C 19.09

    Feststellungsklage; Rechtsverhältnis; konkret; streitig; Sperrwirkung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 01.09.2015 - 2 LA 81/15
    Auch bei gesetzgeberischem Unterlassen ist deshalb - ebenso wie sonst bei Streitigkeiten um Normen (vgl. BVerwG, Urt. v. 28.1.2010 - 8 C 19.09 -, BVerwGE 136, 54 = NVwZ 2010, 1300, juris Rdnr. 28) - richtiger Gegner regelmäßig nicht der Normgeber, sondern der Normanwender.
  • BVerfG, 09.05.1972 - 1 BvR 518/62

    Facharzt

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 01.09.2015 - 2 LA 81/15
    Dieser Begriff ist wortgetreu auszulegen (BVerfGE 4, 74, 83; 17, 287, 292; 33, 125, 154) und umfasst, wie § 1 Abs. 5 Satz 2 NSchG bestätigt, schon nicht die Zulassungsbeschränkungen (Galas/Habermalz/Schmidt, aaO, § 1 Anm. 7).
  • BVerfG, 11.06.1980 - 1 PBvU 1/79

    Ablehnung der Revision

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 01.09.2015 - 2 LA 81/15
    Die verfassungskonforme Auslegung findet ihre Grenzen dort, wo sie zum Wortlaut und dem danach klar erkennbaren Willen des Gesetzgebers in Widerspruch treten würde (vgl. BVerfGE 54, 277, 299 f.; 71, 81, 105; 90, 263, 275).
  • BVerfG, 11.01.2005 - 2 BvR 167/02

    Einbeziehung von Sozialversicherungsbeiträgen des Kindes in den Grenzbetrag des §

  • BVerfG, 03.06.1992 - 2 BvR 1041/88

    Strafaussetzung bei lebenslanger Freiheitsstrafe

  • BVerfG, 08.12.2009 - 2 BvR 758/07

    Kürzung des Ausgleichsbetrags für Unternehmen des öffentlichen

  • BVerfG, 14.12.1999 - 1 BvR 1327/98

    Versäumnisurteil

  • BVerfG, 19.01.1999 - 1 BvR 2161/94

    Testierausschluß Taubstummer

  • BVerfG, 15.10.1996 - 1 BvL 44/92

    Mietpreisbindung

  • BVerfG, 19.06.1973 - 1 BvL 39/69

    Behördliches Beschwerderecht

  • BVerfG, 08.02.1983 - 1 BvL 20/81

    Gegendarstellung

  • BVerfG, 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz (Art 19 Abs 4 GG) durch

  • BVerfG, 26.04.1994 - 1 BvR 1299/89

    Ehelichkeitsanfechtung

  • BVerfG, 14.11.1969 - 1 BvL 24/64

    Anerkannte Privatschulen

  • BVerfG, 08.06.2011 - 1 BvR 759/08

    Schulaufsichtliche Leistungsüberprüfung in der vierten Jahrgangsstufe einer als

  • BVerwG, 25.11.1999 - 4 CN 17.98

    Normenkontrolle; Bebauungsplan; Feststellung der Nichtigkeit;

  • BVerfG, 22.10.1985 - 1 BvL 44/83

    Arbeitnehmerkammern Bremen

  • BVerwG, 31.08.2011 - 8 C 15.10

    Anmeldung; Berechtigter; Beschwer; Bindungswirkung; Genossenschaft;

  • BVerfG, 12.05.1992 - 1 BvL 7/89

    Zulässigkeitsanforderungen an einer Richtervorlage nach Art. 100 GG

  • BVerfG, 10.07.1958 - 1 BvF 1/58

    Bestimmtheit einer Rechtsverordnung

  • BVerfG, 21.10.1954 - 1 BvL 9/51

    Ärztliches Berufsgericht

  • BVerwG, 01.03.2012 - 10 C 8.11

    Flüchtlingsanerkennung durch rechtskräftiges Feststellungsurteil; neuerliche

  • BVerfG, 17.03.1964 - 2 BvO 1/60

    Keine Fortgeltung von § 14 Abs. 4 HebG als Bundesrecht

  • VGH Baden-Württemberg, 11.02.2015 - 9 S 1334/13

    Förderanspruch für als Ersatzschule genehmigte private Berufsschule

  • BVerwG, 31.05.2002 - 6 B 9.02

    Verpflichtung des Niedersächsischen Landesgesetzgebers zur Einbeziehung von

  • OVG Berlin-Brandenburg, 22.03.2012 - 3 N 126.11

    Öffentliche Schule; Schule in freier Trägerschaft; juristische Person des

  • VG Berlin, 05.05.2011 - 3 K 71.09

    Nichtgenehmigung einer privaten PTA-Lehranstalt als Ersatzschule in Berlin

  • BVerfG, 08.04.1987 - 1 BvL 8/84

    Privatschulfinanzierung I

  • BVerfG, 09.03.1994 - 1 BvR 682/88

    Waldorfschule/Bayern

  • BVerwG, 03.11.1988 - 7 C 115.86

    Kontrolldichte

  • BVerwG, 07.09.1989 - 7 C 4.89

    Landkreis - Kreisrat - Selbstständige Tätigkeit - Verdienstausfallentschädigung -

  • BVerwG, 03.04.1990 - 7 B 32.90

    Gewährung von Finanzhilfe nach § 129 NSchG

  • VG Oldenburg, 19.03.2019 - 7 A 2252/18

    Anerkennung; Ersatzschule; Genehmigung; Physiotherapie; Privatschule

    Sie trägt im Wesentlichen vor: Die Klage sei als Verpflichtungsklage zulässig, da nach einer Entscheidung des Nds. Oberverwaltungsgericht vom 1. September 2015 (Az. 2 LA 81/15) Genehmigungs- und Finanzierungsbegehren auch bei im Gesetz vorgesehener Nichtanwendung des NSchG im Antragsverfahren bei der Landesschulbehörde anzubringen seien, damit die Verfassungsgemäßheit gesetzgeberischen Unterlassens im gerichtlichen Verfahren zum Gegenstand einer Vorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG gemacht werden könne.

    Nach der Rechtsprechung des Nds. Oberverwaltungsgerichts müssen Schulen Genehmigungsbegehren im Sinne des Art. 7 Abs. 4 GG auch bei im Gesetz vorgesehener Nichtanwendbarkeit des NSchG im üblichen Antragsverfahren bei der Beklagten anbringen und dieses Begehren im Rahmen der Verpflichtungsklage weiterverfolgen - auch wenn das Genehmigungsbegehren mangels Rechtsgrundlage für die Genehmigung weder im Verwaltungsverfahren noch im gerichtlichen Verfahren unmittelbaren Erfolg haben kann -, weil damit gewährleistet werden kann, dass das Bundesverfassungsgericht bei Vorliegen aller anderen tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen für einen denkbaren Anspruch bei einer Vorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG mit dem verfassungsrechtlichen Kern der Streitfrage befasst wird (vgl. Nds. OVG, Beschluss v. 1. September 2015, 2 LA 81/15, juris).

    Die Bestimmung dessen, was unter einer "öffentlichen Schule" zu verstehen ist, fällt - wie die Regelung des gesamten Schulwesens überhaupt - nach der Kompetenzverteilung der Art. 70 ff. GG in die ausschließliche Zuständigkeit der Länder; dies hebt Art. 7 Abs. 4 Satz 2 GG für das Ersatzschulwesen nochmals ausdrücklich hervor (vgl. VG Berlin, Urteil v. 5. Mai 2011, 3 K 71.09, juris).Vorliegend durfte der Landesgesetzgeber im Rahmen der Gesetzesänderung des § 1 NSchG im Jahr 2003 daher selbst neu beurteilen, ob öffentliche Schulen dieser Art - d.h. Schulen für Physiotherapie - in Niedersachsen zu jenem Zeitpunkt i.S.d. § 142 NSchG "vorhanden oder grundsätzlich vorgesehen" waren (vgl. Nds. OVG, Beschluss v. 1. September 2015, 2 LA 81/15, juris).

    Es obliegt, wie bereits ausgeführt, gerade dem Landesgesetzgeber zu bestimmen, welche öffentlichen Schulen es im Land Niedersachsen gibt, denen eine Ersatzschule entsprechen kann (vgl. Nds. OVG, Beschluss v. 1. September 2015, 2 LA 81/15, juris).

    Zudem zieht auch das Nds. Oberverwaltungsgericht in seiner vorzitierten Entscheidung aus dem Jahr 2015 (Beschluss v. 1. September 2015, 2 LA 81/15, juris) seine vormalige Annahme des "Vorgesehenseins" entsprechender Schulen in Zweifel, indem es ausführt, dass eben diese Annahme aus einer Erlasslage hergeleitet wurde, wobei die Auslegung solcher Erlasse nicht ohne weiteres in der Art der Auslegung von Rechtsnormen erfolgen könne und ein Verstoß gegen Art. 7 Abs. 4 GG jedenfalls dann nicht vorliegen würde, wenn das Land Niedersachsen ohne Willkür annehmen durfte, der vorgenannte Erlass erfasse faktisch ohnehin nur Schulen in privater Trägerschaft.

  • OVG Niedersachsen, 01.12.2016 - 2 LC 260/15

    Arbeitsmittel; Finanzhoheit; Lehrbuch; Personalkosten; Sachkosten; Schulbuch;

    Auch im konkreten Einzelfall wäre die Rechtskraft einer gerichtlichen Entscheidung immanent durch die Möglichkeit beschränkt, dass der Gesetzgeber auf ihm unliebsame Rechtsprechung mit Normänderungen reagiert, die sich aus dieser Rechtsprechung ableitbare Handlungsmöglichkeiten bzw. Rechtsverpflichtungen wieder beschneiden (vgl. Senatsbeschl. v. 1.9.2015 - 2 LA 81/15 -, juris).
  • OVG Niedersachsen, 06.10.2015 - 2 LB 314/14

    Anerkennungsbescheid; Ermächtigungsgrundlage; Gesetzesvorbehalt;

    Nach § 1 Abs. 5 Satz 1 Nr. 3 des Niedersächsischen Schulgesetzes findet dieses auf Schulen für andere als ärztliche Heilberufe keine Anwendung (vgl. zur Vorgeschichte: Senatsbeschl. v. 1.9.2015 - 2 LA 81/15 -, juris, der im Übrigen zur Rechtskraft des in diesem Verfahren wiederholt zitierten Urteils des 13. Senats vom 28.11.2001 - 13 L 2847/00 - einen anderen Standpunkt vertreten hat als das Verwaltungsgericht und die Klägerin).
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